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1. Hunde dürfen nur an der Leine mitgeführt werden. 2. Bei Dunkelheit ist Beleuchtung mitzuführen. 3. Bei Begegnungen mit andern Reitern oder Fußgängern nur Schritt. 4. Zum Ausschlagen neigende Pferde sind zu kennzeichnen und am Schluss der Gruppe zu reiten. 5. Im übrigen gelten für den fairen Reiter im Gelände folgende Gebote: - Verschaffe dem Pferd täglich hinreichend Bewegung und gewöhne es vor dem ersten Ausritt an die Erscheinungen im Straßenverkehr.
- Verzichte nicht auf die Sturzkappe.
- Kontrolliere den verkehrssicheren Zustand von Sattel und Zaumzeug.
- Vereinbare die ersten Ausritte mit anderen Reitern; in der Gruppe ist der Ausritte sicherer!
- Reite nur auf den nach geltendem Recht hierfür freigegebenen Wegen und Straßen, niemals querbeet, wenn dafür keine besondere Erlaubnis des Eigentümers vorliegt!
- Verzichte auf einen Ausritt oder nimm entsprechende Umwege in Kauf, wenn Wege durch anhaltende Regenfälle oder Forstaufbrüche weich geworden sind und nachhaltig Schäden entstehen könnten! Melde unaufgefordert Schäden, die immer einmal entstehen können, und regele entsprechenden Schadensersatz!
- Sei freundlich zu allen, die Dir draußen begegnen. Verschaffe dem Reitsport Sympathie, keine Gegner.
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Zuletzt aktualisiert ( Sonntag, 07 September 2008 16:37 )
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